Stadtsportjugendtag 2021
Einberufung des Stadtsportjugendtages
Auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 und auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 28. Oktober 2020 wird der
Stadtsportjugendtag im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt.
Termin: | Mittwoch, 14.04.2021 |
Uhrzeit: | 18:00 Uhr (Zugang ab 17:30 Uhr) |
Ort: | https://bbb.thueringen-sport.de/b/ssb-cdz-cgd-sdw |
Gemäß § 8 Absatz 2 der aktuellen Satzung des SSB Weimar sind Anträge zur Tagesordnung zwei Wochen vor dem Sportjugendtag in der Geschäftsstelle einzureichen.
Beim Stadtsportjugendtag sind stimmberechtigt:
- - je ein Jugendvertreter der Mitgliedsvereine der Sportjugend, die über eine eigene Jugendordnungverfügen
- - Mitglieder des Vorstandes der Sportjugend Weimar.
Im virtuellen Verfahren wird der jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangscode mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal 48 Stunden davor, dem Jugendvertreter an die im Rückmeldebogen angegeben E-Mail-Adresse und an die letzte dem SSB Weimar bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitgliedvereins bekannt gegeben.
Vorläufige Tagesordnung (Stand 12.03.2021)
- Begrüßung
- Festlegung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Auszeichnungen/Ehrungen
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht des Kassenprüfers
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Wahlkommission
- Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Beratung von Anträgen und Beschlussfassung
- Grußwort der Gäste
- Termine 2021 und Schlussbemerkungen der/des Vorsitzende/en